Der Sinn und die Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung

Begonnen von columbus, 13. Februar 2009, 21:41:32

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Lojoer

Mein lieber columbus,
ich möchte Dich auch nicht mit langen Ausführungen quälen. Deshalb hier mal in der kürze ein Auszug aus dem DenkmalG Bayern
Zitat:
Art. 3 Geltung
(1) Die Schutzbestimmungen dieses Gesetzes gelten für Baudenkmäler, für Bodendenkmäler und für die eingetragenen beweglichen Denkmäler.
(2) Die Gemeinden nehmen bei ihrer Tätigkeit, vor allem im Rahmen der Bauleitplanung, auf die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, insbesondere auf die Erhaltung von Ensembles, angemessen Rücksicht.


Nun kommst Du mit Deinen Ausführungen: Zum Sinn und Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung (Nachforschungsgenehmigung NFG).
Gruß Jörg

columbus

Zitat von: Lojoer in 16. Februar 2009, 20:56:49
Mein lieber columbus,
ich möchte Dich auch nicht mit langen Ausführungen quälen. Deshalb hier mal in der kürze ein Auszug aus dem DenkmalG Bayern
Zitat:
Art. 3 Geltung
(1) Die Schutzbestimmungen dieses Gesetzes gelten für Baudenkmäler, für Bodendenkmäler und für die eingetragenen beweglichen Denkmäler.
(2) Die Gemeinden nehmen bei ihrer Tätigkeit, vor allem im Rahmen der Bauleitplanung, auf die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, insbesondere auf die Erhaltung von Ensembles, angemessen Rücksicht.


Nun kommst Du mit Deinen Ausführungen: Zum Sinn und Zweckmäßigkeit einer Such- und Grabgenehmigung (Nachforschungsgenehmigung NFG).
Gruß Jörg


DER GELTUNGSBEREICH STELLT EIN RÄUMLICHE EINGRENZUNG DAR; IN DER EIN GESETZ GILT; NICHTS ANDERES!

Waldemar

Columbus was willst du eigentlich ?
Besorg dir eine Genehmigung und geh suchen.
Wenn du keine bekommst, kannst du ja Politiker werden und die Gesetze ändern. :glotz:

Kann hier bitte mal Jemand  :button:

Danke

Viracoacha

Driftet ja langsam ins juristische ab  :-D
Mal was anderes als die dauerhaften zwar praxisorientierten aber letztenendes doch recht laienhaften Erörterungen die bezüglich dieses Themas sonst so ins Felde geführt werden .
Könnt interessant werden und irrsinnig trocken .....bin trotzdem mal gespannt was draus wird :smoke:

Der Wikinger

Zitat von: Waldemar in 16. Februar 2009, 22:50:16
Columbus was willst du eigentlich ?
Besorg dir eine Genehmigung und geh suchen.
Wenn du keine bekommst, kannst du ja Politiker werden und die Gesetze ändern. :glotz:

Kann hier bitte mal Jemand  :button:

Danke

Genau meine Worte !!  :super:

Ich würde auch verd..... gern wissen, worum es hier eigentlich geht ?
Was ist das Ziel der Diskussionen ??  :kopfkratz:

steinsucher

Hallo Forum,

ja, wieder spät. Bin auch müde. Vor allem, wenn ich diesen Abfolge von Beiträgen verfolge.

Zitat@ Wikinger, das ist schon keine Diskussion, aber wenn man Menschen mit einer Staatsbürgerschaft "deutsch" was erklärt, was so nicht sein darf, dann werden die "Deutschen" auch schnell mal komisch.

Tschuldigung Sten, er ist eben so. Ich habe dann wohl mit meiner ersten Einschätzung nicht so weit daneben gelegen. Das "schnell mal komisch" werden heißt hoffentlich nicht, dass er sich so komische Klamotten anzieht. Gab's ja mal. Aber ich habe Nobody versprochen, mich zusammen zu nehmen.

Ich habe aber das Gefühl, dass hier gar kein Forumsmitglied seinen Einstand gibt, sondern das wir es hier mit einer neuen Art von Forums-Virus zu tun haben. Ist schon verdächtig: "Columbus"! Der Name spricht für sich. Viele sagen ja, er hat die letztendliche Zerstörung der Nationen des gesamten amerikanischen Kontinents in Bewegung gebracht. Ich hoffe, dem Forum bleibt das erspart.

Aber mal ganz ehrlich, der Thread hilft nicht mal Kindern beim "Deutsch"-Unterricht. Sollte man ihn nicht einfach abschließen?

Und mit den Deutschkenntnissen meine ich ausdrücklich nicht den Wikinger. Ich habe fast 20 Jahre lang mit dänischen Crew-Mitgliedern in allen Dienstgraden bei der NATO zusammengearbeitet. Ich habe keine Nation gefunden, die ein korrekteres Deutsch gesprochen hat, auch nicht die "Deutschen"!

Lassen wir es dabei, hat aber gut über die fundlose Zeit geholfen.

gute Nacht,

Fritz



nobody

Zitat von: columbus in 16. Februar 2009, 22:32:24
DER GELTUNGSBEREICH STELLT EIN RÄUMLICHE EINGRENZUNG DAR; IN DER EIN GESETZ GILT; NICHTS ANDERES!

Hallo Columbus,
zum ersten, schreist du bitte hier mal nicht rum. Ich glaube du kannst die Tastatur auch normal benutzen.
zum zweiten, kannst du dein Anliegen in ganzen Worten und ganzen Sätzen formulieren.
Mir kommt es so vor als ob du eine Position verteidigst, diese aber noch nicht mitgeteilt hast.
Ist deine letzte Antwort eine Frage, eine Antwort oder eine Feststellung?
Die Einstellung "Ich weiß was, aber ich sage es euch nicht" bringt hier niemanden weiter.
Entweder du kommst auf den Punkt oder ich werde die Sache beenden.

nobody

Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende

Lojoer

Hallo columbus.
Bei den DSchG handelt es sich um Gesetze der Länder.
In Deutschland liegt die Gesetzgebungskompetenz für Denkmalschutz und Denkmalpflege bei den Bundesländern. Sie ist Teil der Kulturhoheit der Länder. Definiert ist der räumliche Geltungsbereich durch den Titel des jeweiligen Gesetzes, z.B. Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG). Dies ist bei Ländergesetzen durchaus ausreichend.
Gruß Jörg

insurgent

Zitat von: columbus in 13. Februar 2009, 21:41:32
Es gibt hier die unterschiedlichsten Themen, wo man Anregungen erhalten, Erfahrungen austauschen kann.
Ich interessiere mich nun mal für die persönlichen Standpunkte zu den Genehmigungen (1), Pro und Kontra, welchen Sinn haben sie in den verschiedenen Bundesländern (2), welche Rechte hat man, aber auch welche Pflichten sind damit regional verbunden? (3)
Wer braucht keine Genehmigungen, hat keine und sucht trotzdem mit der Sonde und rechtfertigt das wie?

Ich bin gespannt und hoffe mal auf regen Gedankenaustausch,

Gruß Columbus

Zu 1) Das Miteinander in diesem Staat wird durch Gesetzte geregelt, so auch der Umgang mit Bodendenkmalen, die Allgemeingut sind.

Sicher wäre es schön, wenn es weniger Gesetzte gäbe, mich ärgert auch die Straßenverkehrsordnung und es könnte nur eine Regel geben

" Die Fahrweise ist der jeweiligen Situation und dem eigenen Können anzupassen."

Da das aber nicht klappt und Anarchie immer die Macht der Stärkeren ist, bin ich für detailierte Gesezte :belehr:

Zu 2) Steht glaube ich immer an erster Stelle der Denkmalschutzgesetzte

§ 1 Denkmalschutz und Denkmalpflege

(1) Denkmalschutz und Denkmalpflege dienen der Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen. Das Land, die Kreise und die Gemeinden fördern diese Aufgabe.


Zu 3) Das wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Hängt vom Bundesland ab. Rechte hat man meist sehr wenig, Plichten um so mehr.
Wir sollten alle am Erhalt unserer Geschichte interessiert sein und haben somit die Pflicht sie für die Allgemeinheit zu erhalten.

Das wird auch in den entsprechenden Gesetzten geregelt. Für SH

5) Das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein ist zuständig für den Schutz und die Pflege der Kulturdenkmale und Denkmalbereiche mit Ausnahme der archäologischen Denkmale und archäologischen Denkmalbereiche. Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein ist zuständig für die archäologischen Denkmale und archäologischen Denkmalbereiche.

Und wer selber suchen, ja in SH selbst suchen möchte muß eine Genehmigung beantragen, damit Sorge getragen weren kann, das die Funde und Befunde der Nachwelt erhalten bleiben und nicht nach eigenen "Gutdünken" verwaltet werden

Schöne Grüße vom Insurgenten
Meine Bodenfunde werden gemeldet

vole

Zitat von: nobody in 17. Februar 2009, 07:52:16


Hallo Columbus,

Entweder du kommst auf den Punkt oder ich werde die Sache beenden.

nobody



Was lange waehrt wird gut.  :super:


columbus

Mir ging es hierbei nur um die rechtlichen Grundlagen der Gesetze, die es so "zwingend erforderlich" machen, das man eine Nachforschgenehmigung braucht.
Macht das mal besser dicht hier, versteht ja eh keiner

nobody

Ach schau mal einer an ... Ein ganzer Satz den man auch versteht  :prost:
Und warum braucht du dafür ganze 3 Seiten ?
Ich schätze mal das nun auch der eine oder andere eine Antwort dazu parat hat.
OK wir machen jetzt hier mal einen Schnitt und beginnen die Sache von vorne. :toeroe:

Gruß
nobody


Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende

arriba

- puh, ich dachte schon das es meine dänischen Wurzeln sind die mir  "nichts verstehen"  lassen - nun bin ich ja beruhigt  :zwinker:   

CptAhab

#74
das lösch ich.
The world is full of crashing bores. - Mozer

CptAhab

Nunja, die Fragen waren wohl:
welche Rechte hat man, aber auch welche Pflichten sind damit regional verbunden?
Das ist ja wohl zur Genüge beantwortet worden, wenn sich jemand an die Gesetze nicht halten möchte, sei es ihm überlassen. "Gewart" wurde auch genug.

Und: Wer braucht keine Genehmigungen, hat keine und sucht trotzdem mit der Sonde und rechtfertigt das wie?
Da findest Du keine hier.


The world is full of crashing bores. - Mozer

Der Wikinger

Zitat von: CptAhab in 17. Februar 2009, 19:30:36

Und: Wer braucht keine Genehmigungen, hat keine und sucht trotzdem mit der Sonde und rechtfertigt das wie?
Da findest Du keine hier.



Hmmm....mmmm....mmmm.... ------ äääääämmmm ------ 

....ach nein, ich lass das lieber !!  :narr:

:zwinker: :winke:

insurgent

Zitat von: columbus in 17. Februar 2009, 18:37:45
Mir ging es hierbei nur um die rechtlichen Grundlagen der Gesetze, die es so "zwingend erforderlich" machen, das man eine Nachforschgenehmigung braucht.
Macht das mal besser dicht hier, versteht ja eh keiner


Wenn Du das so am Anfang geschieben hättest..........................................

Für SH Denkmalschutzgesetzt

§ 19 Suche nach Kulturdenkmalen

(1) Wer auf dem Land oder auf dem Grund eines Gewässers nach Kulturdenkmalen sucht, insbesondere mittels Grabungen oder technischer Suchgeräte, bedarf der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde. Die Genehmigung kann versagt werden, soweit dies zum Schutz der Kulturdenkmale erforderlich ist.


Bei DIGS sind alle Denkmalschutzgesetzte im Forum-Bundesländer nachzulesen, Wurde Dir aber von verschiedenen auch schon gesagt :kopfkratz:

Und wehe einer fängt an "ich suche doch keine Kulturdenkmale" :idee: :narr:
Meine Bodenfunde werden gemeldet

CptAhab

Zitat von: insurgent in 17. Februar 2009, 20:40:48

Und wehe einer fängt an "ich suche doch keine Kulturdenkmale" :idee: :narr:


Doch, genau das tu ich als Augensucher.
The world is full of crashing bores. - Mozer

columbus

Zitat von: insurgent in 17. Februar 2009, 20:40:48
Zitat von: columbus in 17. Februar 2009, 18:37:45
Mir ging es hierbei nur um die rechtlichen Grundlagen der Gesetze, die es so "zwingend erforderlich" machen, das man eine Nachforschgenehmigung braucht.
Macht das mal besser dicht hier, versteht ja eh keiner


Wenn Du das so am Anfang geschieben hättest..........................................

Für SH Denkmalschutzgesetzt

§ 19 Suche nach Kulturdenkmalen

(1) Wer auf dem Land oder auf dem Grund eines Gewässers nach Kulturdenkmalen sucht, insbesondere mittels Grabungen oder technischer Suchgeräte, bedarf der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde. Die Genehmigung kann versagt werden, soweit dies zum Schutz der Kulturdenkmale erforderlich ist.


Bei DIGS sind alle Denkmalschutzgesetzte im Forum-Bundesländer nachzulesen, Wurde Dir aber von verschiedenen auch schon gesagt :kopfkratz:

Und wehe einer fängt an "ich suche doch keine Kulturdenkmale" :idee: :narr:


Es zuckt mir zu sehr in den Fingern und ich kann nicht anders, ich muss antworten!
Ich habe das Thema begonnen und mir Meinungen anhören müssen, aber auch ich habe hier meine Meinung deutlich dazu geäußert.
Verstanden hat es scheinbar niemand, denn ohne für ein Gesetz einen Geltungsbereich fest zu schreiben, kann und darf kein Gesetz eine Rechtsgültigkeit erlangen.

Caddy

Zitat von: insurgent in 17. Februar 2009, 20:40:48
Zitat von: columbus in 17. Februar 2009, 18:37:45
Mir ging es hierbei nur um die rechtlichen Grundlagen der Gesetze, die es so "zwingend erforderlich" machen, das man eine Nachforschgenehmigung braucht.
Macht das mal besser dicht hier, versteht ja eh keiner


Wenn Du das so am Anfang geschieben hättest..........................................

Für SH Denkmalschutzgesetzt

§ 19 Suche nach Kulturdenkmalen

(1) Wer auf dem Land oder auf dem Grund eines Gewässers nach Kulturdenkmalen sucht, insbesondere mittels Grabungen oder technischer Suchgeräte, bedarf der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde. Die Genehmigung kann versagt werden, soweit dies zum Schutz der Kulturdenkmale erforderlich ist.


Bei DIGS sind alle Denkmalschutzgesetzte im Forum-Bundesländer nachzulesen, Wurde Dir aber von verschiedenen auch schon gesagt :kopfkratz:

Und wehe einer fängt an "ich suche doch keine Kulturdenkmale" :idee: :narr:


Hey Insurgent aus Schleswig Holstein

nicht schlecht geschrieben , jetzt münzen wir die Sache aber mal auf ein ,,Bodendenkmal,, um .

Jeder lässt hier seinen Senf ab , keiner kann klare Aussagen machen , von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist dann meisst die letzte Aussage.

Ich habe nichts gegen Denkmalschutzgesetze , hat sich jeder drann zu halten und vor Allem ,als Sucher, die Verwendbarkeit von Informationen für die Geschichtsforschung zu beachten und zu schätzen.

ABER : Laut einigen Denkmalschutzgesetzen(aus unterschiedlichen Bundesländern) muss man sich schon Gedanken machen , wenn man mit seinen Kindern einen Spaziergang in der Natur macht , sie könnten etwas vom Boden aufheben , was dann eine Verschiebung eines Bodendenkmals bedeutet.

Leute , das ist ein öffentliches Forum , hier werden Fragen gestellt ..... nur die entsprechenden Antworten sind grösstenteils Blödsinn oder werden zur Hervorhebung im Forum genutzt.

Meine Meinung zum Thema NFG , welche sich durch verschieden Foren zieht , jedoch nirgends klar beantwortet werden kann .

Nochmal (bevor jetzt jemand antwortet) mir geht es um die Definition ,,Bodendenkmal,, .

Gruss Caddy

PS . Columbus , ich hoffe ich habe Dein Thema jetzt nicht vollständig versaut , aber irgendwann platzt einem halt der Kragen , wenn verschiedene User aus verschiedenen Bundesländern hier ihren Senf ablassen und sich dadurch noch hervorheben wollen.

Ach .. und vergesst den Vole nicht zu wecken , der hat bestimmt auch noch was zu gäääähnen.


CptAhab

The world is full of crashing bores. - Mozer

arriba

- dann folge doch dein Gewissen .... sagt es nicht: "ich möchte gewissenhaft handeln und mich um eine Genehmigung bemühen, statt irgendwelche Gesetze zu lesen von denen ich meine sie sind rechtswiedrig" ???    
Meine Herren, was hat man den davon dagegen zu arbeiten  :irre:   Ich glaube ich habe es jetzt verstanden ...  :engel:
 
:kopfkratz: Rikke

insurgent

Zitat von: columbus in 17. Februar 2009, 21:06:37

Verstanden hat es scheinbar niemand (1) , denn ohne für ein Gesetz einen Geltungsbereich (2) fest zu schreiben, kann und darf kein Gesetz eine Rechtsgültigkeit erlangen.

Zu 1) Wenn jemand eine Frage stellt, die keiner so richtig versteht liegt es am Fragenden! :zwinker:

Zu 2) Ergibt sich aus dem Gesetzestext

Denkmalschutzgesetz für das Land Schleswig-Holstein (DSchG)

Meine Bodenfunde werden gemeldet

columbus

Urteil Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147):

Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich zugewiesen wird.
Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig. Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.

Die Geltungsbereiche!!!

columbus

Ich will damit nur sagen, schaut mal in eure Gesetze, da mag ja noch so viel drin stehen, aber einen Geltungsbereich wird sicher niemand in dem Gesetz für sein Bundesland finden.
Wer es dann ganz genau wissen will, der kann dann auch mal diesen Geltungsbereich im Grundgesetz suchen, dem übrigens alle anderen Gesetze untergeordnet sind und das seit 1949.
Wer den dann findet, der sagt mal bitte bescheid.

Der Wikinger

#86
Zitat von: columbus in 17. Februar 2009, 21:53:45
Urteil Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147):

Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich zugewiesen wird.
Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig. Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.

Die Geltungsbereiche!!!



Beispiel:  :kopfkratz:

Ein Mann fährt in seinem BMW 105 Kmh auf einer Strasse in der Stadt.

Wird von der Polizei gestoppt, die behauptet er habe zu schnell gefahren.

Seine Argumentation zur Verteidigung:

Das Gesetzt ist garnicht gültig in diesem Fall !  :belehr:

Die Geschwindigkeit 105 hat garkein Geltungsbereich in der Stadt. Auf eine Landstrasse wäre das zu schnell, dass erkenne ich.
Da ich aber in der Stadt gefahren bin kann ich keine Geltungsbereich erkennen.
Da offensichtlich kein Gesetz mit Gültigkeit zu Verfügung steht, erkläre ich meine Rechtssicherheit gekränkt, und werde mir entsprechende Schritte überlegen !!


:-D

columbus

Geschwindigkeitsüberschreitungen fallen unter das Ordnungswidrigkeitengesetz,da ist es egal ob abf einer Landstraße, oder in einer Stadt.
Das Ordnungswidrigkeitengesetz hat ebenso keinen festgeschriebenen räumlichen Geltungsbereich.
Nicht Lachen, ist eine Tatsache

Der Wikinger