Genehmigung des Grundstückseigentümers für Suche mit der Sonde - NRW

Begonnen von Kunigunde v. d. Hees, 04. März 2016, 19:41:38

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Kunigunde v. d. Hees

Hallo zusammen,

wie bekommt ihr den Eigentümer des Grundstücks heraus, welches mit der Sonde begeben möchtet?

Um meinem Heimatort herum ist das ja kein Thema, da bin ich über Eigentümer/Pächter gut informiert, aber im nächsten Ort wird das dann schon dünn. Die Flurstücke, die ich begehen könnte (Ackerflächen), habe ich mir im Tim-Online ausgeguckt; Gemarkung/Flur/Flurstück kann ich daher nennen. Allerdings möchte meine Untere Denkmalbehörde mir aus datenschutzrechtlichen Gründen die Eigentümer nicht sagen, da offensichtlich mein Interesse nicht "berechtigt genug" ist. Hmja. Wie ich dann allerdings den Eigentümer herausbekommen soll, um ihn pflichgemäß um Erlaubnis zu bitten, konnte sie mir allerdings auch nicht sagen. Fühle mich irgendwie veralbert.  :frech:

Bevor ich jetzt aber bei meiner Gemeinde weiter nachbohre, wollte ich nachfragen, wie das bei euch gehandhabt wird?

Mucke

Hallo,

ich gehe einfach zum Bauern und frage um Erlaubnis.
Meistens sind es ja die Höfe die dem Feld am nächsten liegen.
Falls nicht, bekommt man dort aber auch Auskunft.

Mit höflichen, ehrlichen Auftreten bin ich bis jetzt, bis auf wenige Ausnahmen, immer gut gefahren.

Grüße
Andreas
" Mit Geduld und Spucke ...."

Rheingauner

Hi,

frag' doch bei dem Ortslandwirt der jeweiligen Gemeinde nach, der müsste Dir weiter helfen können.

Gruß

Belenos

Moin,

wer der Ortsbauer ist, bekommst Du von der Gemeindeverwaltung auf Anfrage mitgeteilt.

Viele Grüße

Walter

stratocaster

Ich habe mal geguugelt
"Ortslandwirt" scheint was hessisches zu sein.
In RLP habe ich da nichts gefunden.
Kennt sich jemand aus?

Gruß  :winke:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

stratocaster

Zitat von: Kunigunde v. d. Hees in 04. März 2016, 19:41:38
Gemarkung/Flur/Flurstück kann ich daher nennen. Allerdings möchte meine Untere Denkmalbehörde mir aus datenschutzrechtlichen Gründen die Eigentümer nicht sagen, da offensichtlich mein Interesse nicht "berechtigt genug" ist.

Noch ein Nachtrag dazu:
NRW gehört zu den Bundesländern, die auf Landesebene ein "Informationsschutzgesetz" erlassen haben
(in RLP heißt das mittlerweile Transparenzgesetz)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=4820020930120743668

Den meisten kommunalen Verwaltungen ist oft gar nicht klar, dass es dieses Gesetz überhaupt gibt,
oder sie wollen nicht, dass man sich darauf beruft und sagen "geht nicht".
Wenn ich mir das Gesetz für NRW so betrachte, dann dürfte Deine Anfrage nach dem Eigentümer
eines bestimmten Flurstückes weder
- öffentliche Belange berühren, noch
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder
- den Schutz personenbezogener Daten
Daher sollte es für die Untere Denkmalschutzbehörde oder für das Katasteramt kein Problem sein,
Dir auf Antrag (und Bezug auf das Gesetz) den Eigentümer eines Flurstückes zu nennen.
Aus Faulheit wird eben gerne mit "Datenschutz" argumentiert.

Gruß  :winke:
Das Sucherforum dankt all denen,
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Rheingauner

@Strato,

nee nicht nur hessisch, gibt's auch zumindest in NRW.

LG :winke:

Kunigunde v. d. Hees

Mensch strato,
du bist echt Klasse!  :Danke2:  Genau das habe ich gesucht! Jetzt weiß ich jedenfalls, wo/wie ich den Hebel ansetzen kann, wenn ich in der Nachbarschaft nichts über ein Stück herausfinden kann.

Besten Dank!  :winke: