Entrosten ganz einfach.....

Begonnen von fafritsch, 15. Januar 2013, 23:22:25

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

fafritsch

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

fafritsch

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

Schatzmeister

wäre ja ne Feine Sache wenn das alles so funktioniert
Gruß  :winke:

Oetti1

Wenn man nachschaut, ist der einzige Inhaltsstoff das Citronensäure-Monohydrat.

Gruß
Oetti1
Zertifizierter Sondler aus Schleswig-Holstein, der seine Funde meldet!

stratocaster

Wenn das Produkt laut Sicherheitsdatenblatt "schwere Augenreizungen" verursacht,
finde ich es erstaunlich, dass der Erfinder sein eigenes Produkt ohne Schutzbrille
mit einem Hochdruckreiniger abspült.
Leichtsinn - Leichtsinn  :irre:

Gruß  :winke:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

Ferency

Na ja, Essig verursacht auch "schwere Augenreizungen" und trotzdem trage ich beim ab- (oder wie ihr in D wohl sagt an-)machen von Salat keine Schutzbrille  :-)

Nichtstrotzdesto: Das Zeug schaut dermaßen verlockend aus, dass ich wohl nicht umhinkomme, es zu probieren.

Übrigens, außer dem Citronensäure-Monohydrat ist ja noch der "geheime Inhaltsstoff" mit dabei  :zwinker:  Wahrscheinlich ist das ein simples Rezept, man muss halt nur draufkommen.

Liebe Grüße,
Ferency

stratocaster

Zitat von: Ferency in 17. Januar 2013, 14:15:48
Na ja, Essig verursacht auch "schwere Augenreizungen" und trotzdem trage ich beim ab- (oder wie ihr in D wohl sagt an-)machen von Salat keine Schutzbrille  :-)


Nun gut; ich hatte in meinem Berufsleben genügend mit Sicherheitsdatenblättern nach Gefahrstoffverordnung zu tun
und war für die Arbeitssicherheit von etwas über 50 Leuten mit verantwortlich
und habe zu diesen Dingen einfach eine andere Meinung.
Wenn Du zuhause mit Essig umgehst ist das Deine Privatsache, so sieht es in D der Gesetzgeber,
aber wenn der gute Mann im Video das Zeug, das als Gefahrstoff deklariert ist (mit schweren Augenreizungen im Sicherheitsdatenblatt),
ohne Schutzbrille abspült, dann handelt er im Rahmen gesetzlicher Vorgaben fahrlässig,
zudem er unter Punkt 8.2 in seinem eigenen Datenblatt die "Dicht schließende Schutzbrille" vorschreibt  :nono: :nono: :nono:
So ein Dödel  :nixweiss:

Gruß  :winke:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

nagelbieger

Ich gebe Strato vollkommen recht.
Wäre ich der Erfinder, würde ich dies auch ins Datenblatt schreiben, auch wenn das Zeug vielleicht total harmlos ist und nicht reizend. Dann wäre man auf der sicheren Seite, falls sich beim hantieren dann doch jemand (womit am Ende auch immer) am Auge verletzt. Auf den Bedienungsanleitungen der Mikrowellen steht ja auch, dass man keine lebenden Tiere damit trocknen darf....
Gruß aus dem verschneiten Thüringen
sendet Nagelbieger

PS: Wenn das Zeug mal jemand probiert hat, würde ich mich über einen Bericht sehr freuen...

Ferency

Servus Strato, ich will es ja nicht verharmlosen, ganz im Gegenteil - ich bin auch auf der vorsichtigen Seite. Ich wollte eher darauf hinweisen, dass viele vorgeblich "harmlose" Substanzen wie Essig- oder Zitronensäure ebenso schwerste Verätzungen verursachen können.

Aber es geht ja um den Rostlöscher: Wenn man die "geheime" Substanz wüsste, könnte man das ganze sicher recht einfach selbst anmischen. Aber darum ist sie ja geheim  :smoke:

Also: Einmal ausprobieren - die Fraage ist ja, wie sich das Ding auf Bodenfunden aus Eisen verhält, vor allem, wenn die schon sehr stark durchgerostet sind.

Liebe Grüße,
Ferency

Harigast

Mit dem Deklarieren als Gefahrstoff will (und muss wahrscheinlich auch) man sich doch nur vor möglichen Klagen schützen. Erstaunlicherweise gibt es wirklich immer wieder Experten, die - offenbar frei von jedem gesunden Menschenverstand - es fertig bringen, mit harmlosen Stoffen sich selbst zu verletzen. Wahrscheinlich werden irgendwann Köche nur noch im CSA arbeiten dürfen.  :irre:
Ich habe mir ein Kilo bestellt.

lord3d

Das möge doch bitte mal jemand mit einem Bodenfund testen ... ich wäre da sehr gespannt! Wobei ich bezweifle, dass dann 24 Stunden Einwirkzeit ausreichend sind.
Habemus Nachforschungsgenehmigung.

nobody

ZitatLiebe ROSTdelete-Besucher,



aufgrund der unerwartet hohen Nachfrage,

können zur Zeit keine Anfragen beantwortet werden.



Des Weiteren können wir, aufgrund logistischer Engpässe,

voraussichtlich bis zum 28.02.2013 keine weiteren

Bestellungen entgegen nehmen.



Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihr ROSTdelete-Team

Müssen wohl erstmal warten  :besorgt:
Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende

stratocaster

Zitat von: Harigast in 18. Januar 2013, 09:50:37
Mit dem Deklarieren als Gefahrstoff will (und muss wahrscheinlich auch) man sich doch nur vor möglichen Klagen schützen.

In diesem Thread geht es ja eigentlich um etwas anders, aber ich bin ehrlich gesagt
erschüttert darüber, mit welcher Leichtfertigkeit Meinungen über Gefahrstoffe und Sicherheitsdatenblätter geäußert werden.

Ich will das Thema mal von einer anderen Seite betrachten:
Könnt Ihr Euch Stoffe vorstellen, z.B. Flüssigkeiten, die den Menschen schädigen können ?
Offensichtlich nicht  :irre: Ist ja alles nur Mache  :irre:
Deswegen trinke ich auch immer Salzsäure zum Abendessen  :narr:

Na klar hat das Deklarieren von Gefahrstoffen im Unglücksfall auch was mit rechtlichen Aspekten zu tun,
aber es geht um die Gesundheit jedes Menschen.
Daher:
Ein nicht entzündlicher Stoff ist nicht entzündlich
Ein leicht entzündlicher Stoff ist leicht entzündlich
Ein explosiver Stoff ist explosiv
Eine ätzende Substanz ätzt
usw. usw.

Gute Nacht  :belehr:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

Harigast

Ok, ich habe mich wahrscheinlich etwas missverständlich ausgedrückt. Mir geht es im Grunde darum, daß die Eigenverantwortlichkeit bei eigentlich offensichtlichen Gefahren (und Gefahrstoffen) dem Menschen abgenommen wird. Man kann sich noch so blöd anstellen, die Gefährdung muß auf andere abwälzbar sein. Das sieht man doch immer wieder bei irgendwelchen aberwitzigen Klagen. Ein Löschteich muß eingezäunt sein, ein Messer darf nicht länger als 12 cm sein, jedes kleine Fleckchen Schnee oder Eis muß abgestumpft sein, usw. Sicherlich hat alles in bestimmten Situationen seine Berechtigung, aber der gesunde Menschenverstand sollte dennoch ebenfalls einforderbar sein.

Ok, alles off topic hier. Wirkliche Gefahrgüter müssen als solche gekennzeichnet und auch so behandelt werden. Die Kennzeichnung von Gefahrstoffen im Straßenverkehr ist hierzulande beispielhaft und auch notwendig (bin selber Feuerwehrmann und habe gelegentlich damit zu tun). Dieses Produkt kann ich natürlich noch nicht einschätzen. Die dazugehörige Packungsbeilage sollte selbstverständlich Beachtung finden.

Ferency

Nun von Off wieder zu topic ;-)

Hat mittlerweile mit speziell diesem Produkt Erfahrungen gesammelt? Auf das Ding von Mario warte ich nämlich schon ganz gespannt!

Liebe Grüße,
Ferency