Ich will mich doch noch einmal etwas ausführlicher zur mobilen RFA mit Handgeräten äußern.Levante und ich hatten in der Vergangenheit schon öfter mal unterschiedliche Ansichten zum Thema geäußert.
Seine Erfahrungen mit der mobilen RFA sind eher schlecht, meine eher gut.
Alles hat seine Berechtigung:
Ein stationäres RFA-Gerät ist sehr genau, erfordert aber kleine Proben; d.h. die Probe kommt zum Gerät.
Ein mobiles RFA-Gerät ist weniger genau, hat aber den Vorteil, dass man mit dem Gerät zur Probe kann;
d.h. die Probe (z.B. ein Behälter oder eine Pipeline) kann sehr groß sein.
Zu mir:
Ich war im Berufsleben viele Jahre Strahlenschutzbeauftragter und hatte in den letzten Jahren
sechs solcher mobilen RFA-Pistolen in meinem Verantwortungsbereich. Diese wurden vor allem
für sog. "Verwechslungsprüfungen" an Stählen oder Ms- oder Bronzelegierungen verwendet.
Im englischsprachigen heißt das PMI = positive materials identification
Ist weltweit ein sehr wichtiges zerstörungsfreies Prüfverfahren im Behälter- und Rohrleitungsbau.
Zum anderen sind an einen Objekt mindestens drei Messungen an unterschiedlichen Stellen vorzunehmen.Das ist sicher lobenswert. Ein Mittelwert ist fast immer besser als ein Einzelwert.
Aber wo steht das mit den 3 Messungen? Wahrscheinlich in einer internen Spec. oder in einer Kundenspezifikation.
Hier sind wir ja im privaten Hobby-Bereich; es sei denn, das Amt oder jemand anders will mal wissenschaftlich genauer auswerten.
Außerdem war das mit den mehreren Messpunkten auf einer Seite wegen der sehr kleinen Münze gar nicht richtig möglich.
Als nächstes muss der Abstand vom Objekt und Pistole bei jeder Messung identisch sein,
Stimmt! Die meisten Hersteller liefern heutzutage Aufnahmeeinrichtungen für kleine Proben mit, damit dies gewährleistet ist.
Solche Aufnahmeeinrichtungen werden auch in der Mustergenehmigung der Länder (siehe Anlage) dringend empfohlen.
Das Halten der Probe in der Hand ist verboten!
Anbei noch ein Bild, das ich mal aus China erhalten habe; leider kein gestelltes Bild sondern wahr:
Die arme Frau, die dort Tausende von Kleinteilen überprüft, dürfte in der Zukunft irgendwann erkranken;
der fein kollimierte Röntgenstrahl geht direkt in die Finger.
Abschließend noch folgendes:
Der Betrieb von mobilen RFA-Geräte ist in Deutschland genehmigungspflichtig und das ist auch gut so.Das Erteilen einer Genehmigung ist an mehrere Voraussetzungen gebunden, z.B.:
- Ersteinweisung in die Gerätebedienung durch den Hersteller des Gerätes
- Ersteinweisung durch den zuständigen Strahlenschutzbeauftragten
- Benennung der Personen, die mit dem Gerät arbeiten
- Erstellung einer Strahlenschutzanweisung durch den Strahlenschutzbeauftragten
- regelmäßige Unterweisung des Bedienpersonals durch den Strahlenschutzbeauftragten
- Führen eines Betriebsbuches,
- .....
Wenn irgendjemand den Eindruck hat, dass irgendwo nicht fachgerecht mit solchen RFA-Geräten
umgegangen wird, dann muss dies der zuständigen Aufsichtsbehörde (z.B. regionale Gewerbeaufsicht)
umgehend mitgeteilt werden.Wird mit solchen Geräten fachgerecht umgegangen, passiert gar nichts.
Ist dies nicht der Fall, geht es an die Gesundheit.
(Halte ich einen Laserpointer an die Wand, passiert gar nichts;
richte ich den Laserpointer in mein Auge, dann .....

)
Gruß
