Hallo Leute...
das darf doch nicht wahr sein...wo leben wir denn... :wuetend:
In einer Zeit in der die EU die meisten Gesetze vorgibt, leistet sich Rheinland-Pfalz ein "Landesfeiertagsgesetz" das dann auch von welt- und lebensfremden Richtern so ausgelegt wird: :nono:
http://www.volksfreund.de/totallokal/regio...art1129,2108283
Die spinnen total. :nono:
... wenn unsere Votalaristrokratie begreift, was für tolle Sachen man auf Flohmärkten bekommt, wie viel man dabei sparen kann und wie viel Spaß im Stöbern steckt werden sie Flohmärkte entweder ganz verbieten oder von jedem Verkauf 19% stehlen...
entsetzt,
Tomcat
Das Gericht sagt, Daß Flohmarktstandbesitzer das Gewerblich machen. Dann müssten sie auch Bauernmärkte, Eisdielen, Verk. offene Sonntage, Tankstellen usw...... Sonntags dichtmachen.
Deutscher Behördenschwachsinn.
Tja Werner
Wir regulieren uns in diesem, unserem Lande, noch zu Tode. :irre:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ladenschluss
Na toll.
Da kann ich nur noch den Kopf schütteln.
Gruß CR
Dazu fällt mir nichts ein...
Hier in NRW darf an Feiertagen und sonntags erst ab 10h (?) verkauft werden. Alles, was vorher über den Tapeziertisch geht, ist strafbar und hat ziemlich hohe Geldbußen zur Folge, wenn man sich erwischen lässt. Genauso dämlich... (aber immerhin muss ich dann nicht sooo früh aufstehen, um noch etwas Gutes zu finden).
Tja Freunde.
Das Thema geht in die nächste Runde.
Der Trierische Volksfreund hat auch wegen zahlreicher Kommentare eine neuen Artikel dazu geliefert.
http://www.volksfreund.de/totallokal/region/Region-Flohmaerkte;art1129,2110486
M.E. ist die Argumentation der Richterin sehr theoretisch und nicht am Puls der Zeit. :nono:
ZitatM.E. ist die Argumentation der Richterin sehr theoretisch und nicht am Puls der Zeit.
Das Gesetz ist nicht "am Puls der Zeit". :kopfkratz:
Wer solche Gesetze erlässt, braucht sich über bürger/gesellschafts"feindliche" Urteile nicht zu wundern. :nono: