Grabungsgenehmigung

Begonnen von DonPille, 20. Juni 2002, 11:46:52

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DonPille

So...hier meine erste Anfängerfrage !!!


Ich komme aus dem schönen Rheinland, genauer gesagt aus Stadt Blankenberg im Siegtal...also quasi zwischen Bonn und Köln gelegen.

Wo erhalte ich eine Grabungsgenehmigung (oder gibt es ein anderes Fachwort dafür)?

Muß ich mich an das Denkmalamt meiner Stadt (in diesem Fall die Stadt Hennef) wenden oder direkt an den Landschaftsverband Rheinland / Rheinisches Amt für Bodendenmalpflege ???

Aber was viel wichtiger ist, wie verhält man sich am Besten bei der Beantragung? Ich möchte natürlich nicht gleich als rücksichtsloser Schatzsucher, Denkmalschänder oder Ähnlichem abgestempelt werden. Das liegt mir eh' fern.

Ich möchte ein Sondengänger werden, der sich nach dem "Ehrenkodex" verhält  und nicht irgendwelche illegalen Sachen macht.

Also, hat einer von Euch Ahnung davon wie ich mit unserem bürokratischen und wohl nicht sehr einfach zu handhabenden Gegenüber (sprich Denkmalamt) umgehen muss???

Vielen Dank für Eure Hilfe...

CU
DonPille

Ruebezahl

Hi DonPille,
das heißt "Suchgenehmigung" , denn bereits das Suchen ist meist genehmigungspflichtig.
Ansprechpartner müsste das zuständige LDA (Landes Deckmal Amt) sein.
Ich würde dich mal an folgende Adresse verweisen:

Http://www.heimatforschung.net/phpBB/index.php3

Die haben gute Kontakte zu den Behörden und können dir bestimmt weiter helfen.
Grüße aus Ostfalen
Ruebezahl

"Große Erfolge sind weniger spürbar als persönliche Vorteile"
Napoleon Buonaparte

DonPille

Danke Rübezahl...

ich war gerade mal in dem Forum und hab mir uerst das gesamte Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfahlen reingezogen.
Ist ja nicht von schlechten Eltern, da muß man Einiges beachten.
Umso wichtiger ist es für mich eine Suchgenehmigung zu erhalten.

Wer mal auf meiner WebSeite war versteht auch warum. Ich wohne in einem mittelalterlichen Dorf, welches, ich schätze mal, zu 80 % unter Denkmalschutz steht. Darunter fallen fast alle Häuser, eine Burgruine, alte Friedhöfe, verfallene Stadtmauern und Stadttore usw.
Ohne Suchgenehmigung von der Oberen Denkmalbehörde werde ich wohl kaum zu Potte kommen können.

...von hinten, durch die Brust ins Auge...
Ich glaub, ich werde versuchen das Pferd von hinten aufzuzäumen.

Da ich die WebSeiten für Stadt Blankenberg mache, stehe ich in engem Kontakt zum Touristikbüro der Stadt Hennef.
Die Damen, mit denen ich immer zu tun habe, werde ich bitten, ein gutes Wort beim Denkmalamt der Stadt Hennef einzulegen(die kenn' ich nämlich noch nicht).
Danach nehme ich Kontakt mit dem Denkmalamt der Stadt Hennef auf (in der Hoffnung das das mit dem Touristikbüo gefruchtet hat).
Diese werde ich dann versuchen von meinem Vorhaben zu überzeugen (Heimatkunde für Stadt Blankenberg, Suchen für das Heimatmuseum, enge Zusammenarbeit mit unserem Heimat- und Verkehrsverein etc.)
Wenn mir das gelungen ist, bitte ich diese Damen um eine Beantragung einer Suchgenehmigung beim Oberen Denkmalamt in Düsseldorf.

Jaaa...ich glaub' so werd' ich es versuchen !

Was haltet ihr von meiner Idee???
Hat einer von Euch eine Suchgenehmigung und evtl. etwas Erfahrung im Umgang mit den Behörden?

CU
DonPille


Ruebezahl

Meine Erfahrungen mit Offiziellen waren bisher eher negativ. Bin aber dabei es noch einmal (anders) zu versuchen.
Gibt es bei dir einen Kreisheimatpfleger ?
Wenn ja, versuche mit ihm als erstes in Kontakt zu kommen.
Grüße aus Ostfalen
Ruebezahl

"Große Erfolge sind weniger spürbar als persönliche Vorteile"
Napoleon Buonaparte

Gröschaz

Hallo Pille,

neu, und schon die erste Frage ein Volltreffer auf die Nerven aller Sucher und Suchgegner! :-D

Zumindest bei uns ist eine offizielle Suchgenehmigung, also von der Denkmalschutzbehörde, völlig ausgeschlossen.

Die Archäologen wollen verhindern, daß Laien bekannte Fundplätze abgrasen und womöglich neue entdecken. -Und dies auch noch mit offizieller Genehmigung!

Gegen eine freie Mitarbeit und das Helfen bei archäologischen Ausgrabungen hat das Amt nichts auszusetzen.
Nur: ohne Metalldetektor!

Diese Geräte kennzeichnen nach Archäologenmeinung die Antragsteller als raffgierige Laien, denen ein wissenschaftliches Interesse von vornherein angesprochen wird.

Alle Denkmalämter Deutschlands sollen auf "eine Linie" gebracht werden, also keine Erteilung von Suchgenehmigungen, erst recht nicht an Nichtarchäologen.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß das LDA in Hennef eine Ausnahme macht.
Außer evtl. das Museum, das an den Funden interessiert ist.
Museen dürfen aber keine Grabungsgenehmigungen ausstellen, da hierfür ausschließlich die Landesdenkmalämter zuständig sind!

Kannst ja mal schreiben, wie es Dir ergangen ist.

Gruß Gröschaz:hallo: