Kann mir jemand etwas genaueres über den oder das "Schatzregal" sagen?
Was ich weiß:
Irgendein Gesetz aus dem 13. Jhdt. das Schatzsucher und Sondengänger betrifft.
Bitte um genauere Informationen.
Danke und Winke-Winke:winke:!
Spurobold
§23 aus dem Denkmalschutzgesetz von BW:
§23 Schatzregal
Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos sind oder die so lange verborgen gewesen sind, daß ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten entdeckt werden oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben.
Gruß Daniel:hallo:
Und das gilt für fast ganz Deutschland.
Ausnahmen sind Bayern, Hessen und NRW.
Dort gilt, soweit ich weiß, das römische Recht der Halbierung zwischen Entdecker und Grundeigentümer.
Die sogenannte hadriansche Teilung.:besserwiss:
Stimmt ja!:-D
Im Falle eines nicht meldepflichtigen Fundes gehört laut Gesetz die Hälfte des Fundes Dir und die andere Hälfte dem Grundstückseigentümer.:heul:
Gruß Daniel