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Sondengehen => Anfängerfragen => Thema gestartet von: Spurobold in 17. Februar 2003, 10:18:10

Titel: Schatzregal
Beitrag von: Spurobold in 17. Februar 2003, 10:18:10
Kann mir jemand etwas genaueres über den oder das "Schatzregal" sagen?

Was ich weiß:
Irgendein Gesetz aus dem 13. Jhdt. das Schatzsucher und Sondengänger betrifft.

Bitte um genauere Informationen.

Danke und Winke-Winke:winke:!

Spurobold
Titel:
Beitrag von: Daniel in 17. Februar 2003, 10:40:31
§23 aus dem Denkmalschutzgesetz von BW:

§23 Schatzregal
Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos sind oder die so lange verborgen gewesen sind, daß ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten entdeckt werden oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben.

Gruß Daniel:hallo:
Titel:
Beitrag von: Tigi in 17. Februar 2003, 10:54:43
Und das gilt für fast ganz Deutschland.
Ausnahmen sind Bayern, Hessen und NRW.
Dort gilt, soweit ich weiß, das römische Recht der Halbierung zwischen Entdecker und Grundeigentümer.
Die sogenannte hadriansche Teilung.:besserwiss:
Titel:
Beitrag von: Daniel in 17. Februar 2003, 11:00:00
Stimmt ja!:-D
Im Falle eines nicht meldepflichtigen Fundes gehört laut Gesetz die Hälfte des Fundes Dir und die andere Hälfte dem Grundstückseigentümer.:heul:

Gruß Daniel